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   BGH, 24.11.2020 - VI ZB 57/20   

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https://dejure.org/2020,41963
BGH, 24.11.2020 - VI ZB 57/20 (https://dejure.org/2020,41963)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2020 - VI ZB 57/20 (https://dejure.org/2020,41963)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2020 - VI ZB 57/20 (https://dejure.org/2020,41963)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • verkehrslexikon.de

    Teilweise Unzulässigkeit einer Berufung gegen das gesamte Urteil bei nur teilweiser Begründung

  • IWW

    § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 516 Abs. 1 ZPO, § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Berufungsbegründung nach erfolgter Teilrücknahme der Berufung hinsichtlich Zulässigkeit; Regulierung des Schadensersatzanspruchs nach einem Verkehrsunfall auf Basis einer Haftungsquote

  • rewis.io

    Zulässigkeit der Berufung: Berufungsbegründung mit einem Angriff gegen nur einen Teil des umfassend angefochtenen Urteils

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2
    Zulässigkeit einer zunächst teilweise unzulässigen Berufung nach Teilrücknahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 516 Abs. 1 ; ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2
    Anforderungen an die Berufungsbegründung nach erfolgter Teilrücknahme der Berufung hinsichtlich Zulässigkeit; Regulierung des Schadensersatzanspruchs nach einem Verkehrsunfall auf Basis einer Haftungsquote

  • datenbank.nwb.de

    Zulässigkeit der Berufung: Fall der Berufungsbegründung mit einem Angriff gegen nur einen Teil des umfassend angefochtenen Urteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist eine Berufung unzulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 379
  • VersR 2021, 667
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.01.2015 - VI ZB 40/14

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Anforderungen an den Inhalt der

    Auszug aus BGH, 24.11.2020 - VI ZB 57/20
    Der vom Berufungsgericht angenommene Fall einer nach Fristablauf nicht möglichen nachträglichen "Heilung" einer bis dahin unzulänglichen Berufungsbegründung (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 27. Januar 2015 - VI ZB 40/14, VersR 2015, 728 Rn. 15) liegt nicht vor.
  • BGH, 11.02.2020 - VI ZB 54/19

    Anforderung an Berufungsbegründung bei mehreren selbständig tragenden Gründen der

    Auszug aus BGH, 24.11.2020 - VI ZB 57/20
    Dazu gehört eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger bekämpft und welche tatsächlichen oder rechtlichen Gründe er ihnen im Einzelnen entgegensetzt (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschluss vom 11. Februar 2020 - VI ZB 54/19, NJW-RR 2020, 503 Rn. 5 f. mwN).
  • BGH, 13.02.1997 - III ZR 285/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer inhaltlich teilweise

    Auszug aus BGH, 24.11.2020 - VI ZB 57/20
    Nur für den nicht begründeten Teil ist die Berufung dann unzulässig, im Übrigen ist sie zulässig (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2007 - VIII ZB 26/07, NJW-RR 2008, 584 Rn. 6; Urteile vom 13. November 1997 - VII ZR 199/96, NJW 1998, 1081, 1082, juris Rn. 9; vom 13. Februar 1997 - III ZR 285/95, NJW 1997, 1309, juris Rn. 6).
  • BGH, 16.10.2007 - VIII ZB 26/07

    Verwerfung der Berufung bei Nichterreichen der Berufungssumme in der

    Auszug aus BGH, 24.11.2020 - VI ZB 57/20
    Nur für den nicht begründeten Teil ist die Berufung dann unzulässig, im Übrigen ist sie zulässig (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2007 - VIII ZB 26/07, NJW-RR 2008, 584 Rn. 6; Urteile vom 13. November 1997 - VII ZR 199/96, NJW 1998, 1081, 1082, juris Rn. 9; vom 13. Februar 1997 - III ZR 285/95, NJW 1997, 1309, juris Rn. 6).
  • BGH, 13.11.1997 - VII ZR 199/96

    Anforderungen an die Berufungsbegründung; Abweisung der Klage aufgrund zwei

    Auszug aus BGH, 24.11.2020 - VI ZB 57/20
    Nur für den nicht begründeten Teil ist die Berufung dann unzulässig, im Übrigen ist sie zulässig (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2007 - VIII ZB 26/07, NJW-RR 2008, 584 Rn. 6; Urteile vom 13. November 1997 - VII ZR 199/96, NJW 1998, 1081, 1082, juris Rn. 9; vom 13. Februar 1997 - III ZR 285/95, NJW 1997, 1309, juris Rn. 6).
  • OLG Celle, 21.03.2024 - 5 U 114/23

    Herstellung eines Bildnisses; fehlende Einwilligung; Allgemeines

    Bei mehreren Streitgegenständen oder einem teilbaren Streitgegenstand muss sie sich grundsätzlich auf alle Teile des Urteils erstrecken, hinsichtlich deren eine Abänderung beantragt ist; andernfalls ist das Rechtsmittel für den nicht begründeten Teil unzulässig (BGH, Beschluss vom 24. November 2020 - VI ZB 57/20, juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 29. November 2017 - XII ZB 414/17, juris Rn. 9; BGH, Urteil vom 23. Juni 2015 - II ZR 166/14, juris Rn. 11).
  • OLG Celle, 04.04.2024 - 5 U 31/23

    Berufung; Berufungsbegründung; unzulässig; Textbausteine; immaterieller

    Bei mehreren Streitgegenständen oder einem teilbaren Streitgegenstand muss sie sich grundsätzlich auf alle Teile des Urteils erstrecken, hinsichtlich deren eine Abänderung beantragt ist; andernfalls ist das Rechtsmittel für den nicht begründeten Teil unzulässig ( BGH, Beschluss vom 24. November 2020 - VI ZB 57/20 , juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 29. November 2017 - XII ZB 414/17 , juris Rn. 9; BGH, Urteil vom 23. Juni 2015 - II ZR 166/14 , juris Rn. 11).
  • BGH, 31.08.2021 - X ZR 25/20

    Anrechnung einer Ausgleichszahlung nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung

    Danach müssen die rechtlichen Aspekte dargelegt werden, die der Berufungsführer als unzutreffend beurteilt ansieht, und die tatsächlichen oder rechtlichen Gründe angegeben werden, aus denen er die Fehlerhaftigkeit der rechtlichen Beurteilung und die Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ableiten will (BGH, Beschluss vom 24. November 2020 - VI ZB 57/20, NJW-RR 2021, 189 Rn. 10; Urteil vom 13. November 2013 - X ZR 171/12, GRUR 2014, 206 Rn. 10 - Einkaufskühltasche).
  • OLG Celle, 04.04.2024 - 5 U 77/23

    Berufung; Berufungsbegründung; unzulässig; Textbausteine

    Bei mehreren Streitgegenständen oder einem teilbaren Streitgegenstand muss sie sich grundsätzlich auf alle Teile des Urteils erstrecken, hinsichtlich deren eine Abänderung beantragt ist; andernfalls ist das Rechtsmittel für den nicht begründeten Teil unzulässig ( BGH, Beschluss vom 24. November 2020 - VI ZB 57/20 , juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 29. November 2017 - XII ZB 414/17 , juris Rn. 9; BGH, Urteil vom 23. Juni 2015 - II ZR 166/14 , juris Rn. 11).
  • OLG Hamm, 07.05.2021 - 7 U 9/21

    Schmerzensgeldrente; vergleichbare Gerichtsentscheidungen

    Auf das maßgebliche, die Teilklageabweisung allein tragende Argument des Landgerichts bezüglich der fehlenden Kausalität geht die Klägerin in ihrer Berufungsbegründung hingegen entgegen § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und Nr. 3 ZPO nicht ein (vgl. dazu zuletzt etwa BGH Beschl. v. 25.8.2020 - VI ZB 67/19, r+s 2020, 657 Rn. 7; BGH Beschl. v. 24.11.2020 - VI ZB 57/20, NJW-RR 2021, 189 Rn. 10 f.) .
  • OLG Köln, 19.10.2021 - 20 U 3/21

    Rechtsfolgen der Unterschreitung der Berufungssumme aufgrund teilweiser

    Diese Rechtsprechung wird auch nicht durch den vom Kläger angeführten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. November 2020 - VI ZB 57/20 - (VersR 2021, 667) infrage gestellt, der eine andere Problematik behandelt, nämlich die der ausreichenden Berufungsbegründung hinsichtlich des nach einer Teilrücknahme verbleibenden Restes des Rechtsmittels.
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